Reakkreditierung im Juni 2015
Das Ganze ist also ein wenig so, wie eine „Prüfung für die Prüfer“: Hat der Studiengang seine selbstdefinierten Qualitätsziele erreicht? Schafft das Studienangebot hinsichtlich seines curricularen Aufbaus, der Organisation von Prüfungen oder der Begleitung der Studierenden einen gelungenen Lern- und Lehrrahmen, der die Studierbarkeit des Faches gewährleistet? Das sind Beispiele für Fragen, die im Rahmen der Reakkreditierung beantwortet werden sollen. Reakkreditierungen werden notwendig, weil auch Bildungsangebote nicht im luftleeren Raum existieren. Branchen verändern sich, wissenschaftliche Erkenntnis ist in Bewegung, rechtliche Rahmenbedingungen sind in Bewegung und tägliche Erfahrungen führen in ihrer Summe zu Änderungswünschen oder Änderungsnotwendigkeiten. Insofern kann man Reakkreditierungen durchaus als institutionalisierte Form der extern begleiteten Selbstreflexion interpretieren.
Formal besehen umfasst die Reakkreditierung 7 Schritte:
- die Vorbereitung und Eröffnung des Verfahrens,
- die Erstellung der Selbstdokumentation,
- die Bestellung eines Gutachterteams,
- die Begutachtung vor Ort,
- die Bewertung,
- die Erstellung des Gutachtens und schließlich
- die Beschlussfassung.
Im Juni nun erfolgt die Begutachtung unserer Angebote und der Studienbedingungen der Staatlichen Studienakademie hier in Dresden. Haben wir „Prüfungsangst“? Nun, einerseits gestalten wir unsere Studienangebote nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage enger Praxiskooperation und evidenzgestützter Lehre. Man könnte sagen, wir haben uns vorbereitet. Andererseits: Ergebnis von (Re-)Akkreditierungsverfahren ist nicht lediglich ein „mit Erfolg teilgenommen“. Die FIBAA fällt schon differenziertere Urteile.
Und wir möchten zu den Besten gehören! Deswegen haben wir auch ein bisschen Prüfungsangst. Mit dem positiven Nebeneffekt, dass wir uns künftig noch besser in die Situation unserer Studenten hineinversetzen können.
Drücken Sie uns also die Daumen!