Livia Lantzsch
Referentin für Qualitätsmanagement/ Inklusion
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Mit dem Beschluss des Aktionsplanes „Inklusive Berufsakademie Sachsen“ hat die Berufsakademie Sachsen auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention und des Landesaktionsplanes einen Prozess auf den Weg gebracht, der es Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Zukunft ermöglichen soll, an der Berufsakademie Sachsen erfolgreich zu studieren und zu arbeiten.
Der Aktionsplan gliedert sich in folgende Handlungsfelder:
Das Handlungsfeld der baulichen Barrierefreiheit umfasst im Aktionsplan zum einen den barrierefreien Zugang zu Gebäuden und Veranstaltungsräumen sowie zum anderen die Orientierung im Umfeld und in den Gebäuden und schließlich barrierefreie akustische und visuelle Bedingungen. Somit werden bauliche Voraussetzungen sowie barrierefreie Mobilität (z.B. Wege zum Studienort) gleichermaßen berücksichtigt.
Im Handlungsfeld barrierefreie Kommunikation strebt die Berufsakademie Sachsen für die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung, interne und externe Kommunikation sowie Lehre eine möglichst flächendeckende barrierefreie Gestaltung von Online-Formularen, (Online-)Dokumenten, (Online-)Lehrmitteln und Inhalten an. Die Berufsakademie Sachsen setzt sich zum Ziel, dass alle unten genannten Bereiche entweder so gestaltet sind, dass sie von Menschen mit Behinderungen direkt ohne weitere Hilfsmittel genutzt werden können, oder diese Bereiche in der Weise gestaltet sind, dass sie möglichst mit unterschiedlichsten individuell angepassten Hilfsmitteln zusammenarbeiten können. Besonders wichtig dafür sind die Strukturierung, Navigation und Beschreibung von Abbildungen in Online-Auftritten sowie die Gewährleistung der barrierefreien Lesbarkeit durch Hilfsmittel.
Das Handlungsfeld der Chancengleichheit in Studium und Lehre befasst sich im Aktionsplan der Berufsakademie Sachsen mit der praktischen Studierbarkeit der Studiengänge an der Berufsakademie. Mehr als andere Studierende sind Studierende mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen darauf angewiesen, dass Literatur und Unterrichtsmaterialien zur Vor- und Nachbearbeitung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen zur Verfügung stehen. Digitalisierung und E-Learning sind dafür zentrale Unterstützungsinstrumente. Auch eine Flexibilisierung von Studienabläufen und Prüfungsformen ist hilfreich, um die Chancengleichheit für alle Studierenden zu unterstützen, da Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen meist überproportional viel Zeit für die Organisation ihres Studiums und Alltags verwenden müssen. Hierfür ist ein intensiver Austausch mit den Praxispartnern der dualen Studiengänge essentiell.
Der Aktionsplan „Inklusive Berufsakademie Sachsen“ ist nicht nur an Studierende adressiert, sondern richtet sich ebenso an die Gruppe der Beschäftigten, die ebenfalls von baulicher und kommunikativer Barrierefreiheit profitieren. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus sind für die Chancengleichheit von Beschäftigten vor allen Dingen die Aspekte Interessenvertretungen, gesundheitliche Chancengleichheit und die Chancengleichheit in Stellenbesetzungsverfahren bedeutsam.
Ausreichende Informations- und Beratungsmöglichkeiten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten sind für die Studienwahl, die Durchführung des Studiums sowie den Studienerfolg besonders wichtig. Aus diesem Grund strebt die Berufsakademie Sachsen eine Verbesserung in der Sichtbarkeit und Erreichbarkeit von bestehenden Informations- und Beratungsangeboten an. Zudem setzt sie sich das Ziel, die Gruppe der beratenden und informierenden Akteure stetig zu unterstützen und durch Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung Studierende, Beschäftigte und Praxispartner in Zukunft umfassend über die Belange von Personen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten zu informieren.
Wir sind als öffentliche Einrichtung gesetzlich dazu verpflichtet, unsere digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Unter dem folgendem Link finden Sie Informationen zum Anliegen und zu den gesetzlichen Grundlagen.
Studierende mit einer Beeinträchtigung oder Behinderungen können einen Nachteilsausgleich beantragen. Informationen zur Beratung und Beantragung erhalten Sie unter folgendem Link:
Wichtige Kurzinformationen zum barrierefreien Studium an der Berufsakademie Sachsen finden Sie in unserer Broschüre zum Download (PDF 2.65 MB).
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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich an den Gesamtschwerbehindertenvertreter der Berufsakademie Sachsen wenden.
Kontakt:
Herr Prof. Dr. Marcus Willauer
Telefon: 03741 5709 153
E-Mail: marcus.willauer@ba-sachsen.de
Bei Fragen zur betrieblichen Inklusion empfehlen wir das "Unternehmens-Netzwerk INKLUSION".
Das Netzwerk ist eine Initiative der Wirtschaft und unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der betrieblichen Inklusion. Es informiert über alle wichtigen juristischen und fachlichen Fragen und kümmert sich um eine gute Zusammenarbeit mit Integrationsämtern, Integrationsfachdiensten und Trägern der Rehabilitation.
Die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen in Sachsen bietet ein modularisiertes Workshopprogramm an, das offen für Akteur_innen und Interessierte aus den Bereichen Inklusion sowie Geschlechtergerechtigkeit und Diversität ist.
Eine Übersicht der angebotenen Workshops erhalten Sie hier.
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