Während des Studiums
Ihr Weg durch das Studium an der Berufsakademie
Hier erhalten Sie wichtige Informationen für Erstsemester, zu Versicherungspflicht und Beiträgen, dem Studienablauf, sowie dem Wohnen und Leben in Dresden.
Campusgelände
Den im Wintersemester 2011/2012 eröffneten neuen Campus in der Nähe der Dresdner Altstadt teilt sich die Studienakademie mit der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit Dresden (EHS Dresden).
Die Studienakademie Dresden bietet ein funktionales, den modernsten Anforderungen entsprechendes und positiv anregendes Studienumfeld. In Haus 2 seitens der Hans-Grundig-Straße befinden sich ausgewählte Laborräume, die Seminarräume und Hörsäle sowie die Büroräume der Mitarbeiter_innen der Studienakademie. Nebenan im Neubau, Haus 1, auf Seite der Gerokstraße befinden sich weitere technische Labore der Studienakademie, die gemeinsame Bibliothek mit der EHS Dresden und die Mensa des Studentenwerkes Dresden mit ca. 200 Sitzplätzen.
Studierendenausweis
Mit Ihren Studienunterlagen erhalten Sie zu Beginn des ersten Semesters Ihren Studentenausweis, durch den Sie Zugang zu vielen studentischen Vergünstigungen und Preisermäßigungen in ganz Deutschland haben. Mit dieser Chipkarte können Sie außerdem in der auf dem Campus ansässigen Mensa Geld aufladen und bezahlen. Außerdem stehen Ihnen – ebenso nach entsprechender Aufladung – Kopiermöglichkeiten an der Studienakademie zur Verfügung und die Chipkarte ersetzt Ihren Bibliotheksausweis inkl. Zahlfunktion.
Technische Immatrikulation / Studienbeginn
Studiebeginn für die Erstsemester ist immer der 01. Oktober eines Jahres. Fällt dieser auf ein Wochenende, so giltder darauffolgende Wochentag. An diesem Tag sprechen Sie bitte den Verwaltungsbüros der Studienrichtungen bzw. Studiengänge vor.
Dort erhalten Sie u.a. Ihre Studienunterlagen sowie den Studentenausweis und weitere Informationen zu Studienbeginn.
Erstsemester-Einführungen
Die Studiengänge veranstalten zu Beginn des ersten Semesters eine Erstsemestereinführung. Hier erhalten Sie detaillierte Informationen von Ihren Studiengangleitern zu Inhalten und organisatorischen Fragen. Den Termin erhalten Sie im jeweiligen Verwaltungsbüro Ihrer Studienrichtung bzw. Ihres Studienganges.
Ab dem 1.8.2017 ist für die BAföG-Belange von Studierenden der Staatlichen Studienakademie Dresden das Amt für Ausbildungsförderung der Landeshauptstadt Dresden zuständig. Die Stelle ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Amt für Ausbildungsförderung
Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden
1. Etage, Zimmer 53-56
Tel.: (0351) 4 88 46 48
E-Mail: bafoeg@dresden.de
Öffnungszeiten:
Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do nach Vereinbarung
Postanschrift:
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten zum Erwerb von Zusatzqualifikationen und Zertifizierungen während des Studiums. Fachlich spezialisierte Zusatzqualifikationen fragen Sie bitte in Ihrem Studiengang an.
Feierliche Immatrikulation
Im Oktober eines jeden Jahres feiert die Staatliche Studienakademie Dresden die Feierliche Immatrikulation der Studienanfänger in einem festlichen Rahmen. Ihre persönliche Einladung erhalten Sie in den ersten Studientagen vor Ort.
Bibliotheks-Nutzer-Einführung
Im November eines jeden Jahres bietet die Bibliothek der BA in Dresden Informationsveranstaltungen für Erstsemester an. Die aktuellen Termine werden per Website der Bibliothek und Aushängen bekannt gegeben.
Sozialversicherungspflicht
BA-Studierende sind gleichzeitig Mitarbeiter im Unternehmen (Praxispartner). Sie gelten während des gesamten Studiums als versicherungspflichtige Beschäftigte.
Es ergibt sich die gesetzliche Versicherungspflicht in der:
- Krankenversicherung,
- Pflegeversicherung,
- Rentenversicherung,
- Arbeitslosenversicherung und
- Unfallversicherung.
Die Meldepflicht obliegt (außer bei der anders geregelten Unfallversicherung) grundsätzlich dem Praxispartner. Das Krankenkassenwahlrecht übt der Studierende selbst aus. Nähere Informationen zur Sozialversicherungspflicht finden Sie in der Mitteilung zur Sozialversicherungspflicht der Studierenden der Berufsakademie Sachsen (PDF 50 kB).
Melde- und Anzeigepflichten zu einem eventuellen Unfall regeln sich aus der Eintrittszeit des Unfalles in der theoretischen oder praktischen Ausbildungsphase. Unfälle während der Theoriephase an der Staatlichen Studienakademie Dresden müssen unverzüglich gemeldet werden. Formluare sind im Sekretariat der Direktion bzw. der Verwaltung erhältlich.
Semesterticket
Für die Studierenden der BA in Dresden gibt es momentan keine Möglichkeit, ein Semesterticket bei den Dresdner Verkehrsbetrieben bzw. dem Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) zu erwerben. Die Studierendenräte der Dresdner Hochschulen sind als selbstverwaltende Organe und rechtsfähige Teilkörperschaften der Hochschule gemäß Hochschulfreiheitsgesetz Ansprechpartner für die Umsetzung eines Semestertickets. Der Studierendenrat der BA in Dresden hat bisher auf Basis des gültigen Sächsischen Berufsakademiegesetzes nicht den rechtlichen Status, der zum Abschluss von Verträgen mit den Verkehrsbetrieben berechtigt, ist aber weiterhin um eine Lösung bemüht und mit den Akteuren im Gespräch. Nähere Informationen unter https://www.ba-dresden.de/die-akademie/stura-studierendenrat
Studentenwerksbeitrag - wo? wann? wie? wieviel?
Der Studentenwerksbeitrag wird gemäß § 2 Abs. 2 der Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden zweckgebunden für die Hochschulgastronomie und die soziale und kulturelle Betreuung verwendet.
Die Zahlung des Studentenwerksbeitrages ist Voraussetzung für die Einschreibung an der Berufsakademie oder Hochschule im Betreuungsbereich des Studentenwerks. Sie erwerben damit das Recht zur Nutzung der Einrichtungen und Services des Studentenwerks. Zahlreiche Ermäßigungen und Angebote stehen Ihnen damit offen. Der Beitrag wird auch fällig, wenn Sie die Angebote des Studentenwerks nicht nutzen wollen. Nähere Informationen zum Studentenwerksbeitrag und zu den Leistungen des Studentenwerks Dresden unter https://www.studentenwerk-dresden.de/wirueberuns/beitraege.html.
Die Beitragshöhe wird gemäß der Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden festgesetzt. Der Beitrag ist erstmalig am 01. Oktober bei Studienbeginn und dann am 01. März bzw. 01. September zum jeweiligen Semesterbeginn fällig.
Verantwortlich für Einziehung der Beiträge sind die Hochschulen. Dem Studienantrag ist daher die Bevollmächtigung zum Einzug des Studentenwerksbeitrages beizufügen.
Die Verwaltung der Staatlichen Studienakademie Dresden bittet um Vormerkung der Termine und umgehend schriftliche Mitteilung bei Veränderungen der Bankverbindung bzw. persönlichen Daten an das Verwaltugsbüro des jeweiligen Studienganges.
Das Studentenwerk Dresden bietet Service für ca. 48.000 Studierende von neun Hochschulen in Dresden, Zittau und Görlitz, so auch für die Studierenden der Berufsakademie Sachsen – Staatliche Studienakademie Dresden. Zum Leistungsspektrum des Studentenwerks Dresden gehören Studienfinanzierung, Verpflegung in den Mensen und Cafeterien, Bereitstellung von Wohnraum in den Wohnheimen, Kulturförderung und internationale Austausche. Darüber hinaus gibt es eine Sozial- und Rechtsberatung, eine Psychosoziale Beratungsstelle, zwei Kindertageseinrichtungen und eine Kinder-Kurzzeitbetreuung.
Mit dem Studentenausweis erhalten die Studierenden zudem reduzierte Eintrittspreise und weitere Vergünstigungen.
Der Studentenwerksbeitrag ist halbjährlich zu entrichten. Zum Einzugsverfahren informiert die Verwaltung der Staatlichen Studienakademie Dresden. Zur Höhe des aktuellen Studentenwerksbeitrag informiert das Studentenwerk Dresden unter: www.studentenwerk-dresden.de/wirueberuns/beitraege.de
Weitere Informationen können unter der Telefonnummer 0351 44722-304 oder unter luisa.gellrich@ba-sachsen.de erfragen.
Die Mensa Johannstadt des Studentenwerks Dresden wurde am 16. Mai 2011 eröffnet. Sie befindet sich in der 1. Etage des Neubaus am Campus Johannstadt, wo auch die Bibliothek und Labore der BA in Dresden untergebracht sind. Die Mensa versorgt die Studierenden und Mitarbeiter_innen der Staatlichen Studienakademie Dresden und der Evangelischen Hochschule Dresden (ehs), aber auch Studierende aus den naheliegenden Instituten der TU Dresden und aus der benachbarten Hochschule für Bildende Künste Dresden (HfBK). Somit ist die Mensa zentraler Kommunikations- und Treffpunkt am neuen Campus - auch für Kommilitonen anderer Bildungseinrichtungen, Bildungssysteme und Studienangebote.
Zum Speiseplan der "Mensa Johanna" geht es hier.
Praxis UND Theorie
Als Studierende der Berufsakademie Sachsen übernehmen Sie von Anfang an Verantwortung – als Mitarbeitende in Ihrem Praxisunternehmen für die Ihnen übertragenen Aufgaben und als Studierende an der Staatlichen Studienakademie Dresden – für sich selbst und Ihre Studienergebnisse.
Lösen Sie mit Ihren Studienarbeiten und sonstigen studentischen Projekten unter Begleitung unserer erfahrenen Lehrkräfte in Theorie und Praxis konkrete praktische Probleme auf der Grundlage theoretischer Erkenntnisse.
Persönliche Lehr- und Lernatmosphäre
Das BA-Studium ist modular aufgebaut. Die Module schließen jeweils mit Modulpüfungen ab. Sie absolvieren Ihr Studium im Verbund von so genannten Seminagruppen mit max. 35 Studierenden. Kleingruppenarbeit und persönliche Atmosphäre sind die Regel, nicht die Ausnahme.
Ausbildungsvergütung
Während des dreijährigen Studiums sind Sie Studierende und gleichzeitig sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende im Unternehmen und erhalten eine Ausbildungsvergütung von mindestens 440 € monatlich – egal ob Sie gerade in der theoretischen Studienphase oder in der Praxisphase studieren.
Präsenzpflicht
Während der Studienzeit besteht grundsätzlich Präsenzpflicht (vgl. SächsBAG bzw. Ausbildungsvertrag). Bei Krankheit müssen Sie sich (auch während der Theoriephase) bei Ihrem Praxispartner und im Servicebüro Ihres Studienganges unverzüglich abmelden und ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ggf. Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung) vorlegen.
Urlaub statt Ferien
Aufgrund der kompakten Studienorganisation fallen im Studienbetrieb der Berufsakademie Sachsen keine vorlesungsfreien Zeiten im herkömmlichen Sinne an. Den Studierenden steht jedoch während der Praxisphasen ihr individuell im Vertrag mit Ihrem Partnerunternehmen geregelter Urlaub zu, der mindestens dem gesetzlich zugesicherten Urlaubsanspruch entspricht.
6 Semester sind 3 Jahre
Bereits nach sechs Semestern (3 Jahren) ist das Studium an der Berufsakademie mit akkreditiertem Bachelor-Abschluss erfolgreich beendet.