Prof. Dr. rer. nat. Daniel Gembris
Professor
Standort Dresden
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Mit der Gründungsveranstaltung am 29. Oktober 2015 wurde die Errichtung des „Fördervereins der Staatlichen Studienakademie Dresden e.V.“ zur Begleitung und Unterstützung der Staatlichen Studienakademie Dresden beschlossen. Zur Versammlung waren 24 Mitglieder – darunter Vertreter der Praxispartner alltrotec GmbH, Danzer Deutschland GmbH, SAP SE sowie zahlreiche private Freunde und Förderer – anwesend; der Verein hatte bereits bis zur Gründungsveranstaltung 39 Anmeldungen entgegen genommen.
Neben den Beschlüssen zur Errichtung des Vereins, zur Annahme der Satzung und der Beitragsordnung wurde mit Prof. Dr. Detlef Kröppelin der Gründungsvorsitzende des Vorstandes gewählt. Professor Kröppelin war seit Gründung 1991 bis 2012 Direktor der damaligen Berufsakademie Dresden, jetzt Staatliche Studienakademie Dresden. Die weiteren Mitglieder des Gründungsvorstands waren Prof. Dr. Daniel Gembris und Dr. Nico Herzberg.
Die erste Legislaturperiode dauerte auf Grund der Corona-Pandemie fünf anstatt vier Jahre (wegen Ausfalls der ordentlichen Mitgliederversammlung). Für die zweite Legislaturperiode wählte die ordentliche Mitgliederversammlung des Fördervereins am 4. November 2020 einen neuen Vorstand. Prof. Kröppelin übergab sein Amt als Vorsitzender des Vorstands an Dr. Thomas Kleineidam. Als Stellvertreter wurden Prof. Tenshi Hara und Prof. Kröppelin gewählt. Prof. Gembris blieb als Schriftführer im erweiterten Vorstand. Die zweite Legislaturperiode dauerte nur drei Jahre, um in den ursprünglichen, satzungskonformen Vier-Jahres-Rhythmus zurückzukehren.
Die dritte Legislaturperiode begann durch die Neuwahl des Vorstands am 9. November 2023. Dr. Thomas Kleineidam wurde im Amt des Vorsitzenden bestätigt. Zu seinen Stellvertretern wurden Prof. Daniel Gembris und Prof. Detlef Kröppelin gewählt. Herr René Wohllebe (für die SAP SE) wurde neu in den erweiterten Vorstand als Schriftführer gewählt. Prof. Holm Krüger wurde als Rechnungsführer bestätigt. Die dritte Legislaturperiode wird 2027 enden.
Der Verein und seine Mitglieder haben in der Satzung beschlossen, ausschließlich und unmittelbar den Zweck der ideellen und materiellen Förderung der tertiären Bildung, der Wissenschaft und Forschung an der Staatlichen Studienakademie Dresden zu fördern. Zweck des Vereins ist auch die Förderung akademischer, sozialer und kultureller Interessen der Studierenden. Der Verein wird diese satzungsmäßigen Zwecke insbesondere durch
verwirklichen. Neben den skizzierten Aufgaben, soll insbesondere auch die Alumniarbeit an den Förderverein gebunden sein.
Die Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie die ehrenamtliche Tätigkeit der Mitglieder unterstützen die Realisierung dieser Vorhaben.
Wenn auch Sie Interesse daran haben, mit Ihrem Beitrag und ggf. auch Ihrer aktiven Beteiligung die Staatliche Studienakademie Dresden und ihre Studierenden zu unterstützen, freuen wir uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für natürliche Personen 30,- Euro pro Jahr, für juristische Personen 200,- Euro pro Jahr (gegen Spendenbescheinigung).
Wir freuen uns, wenn Sie sich entschließen könnten, mit Ihrem Beitrag und ggf. auch Ihrer aktiven Beteiligung die Staatliche Studienakademie Dresden und ihre Studierenden zu unterstützen!
SATZUNG
(zuletzt am 23. November 2022 geändert)
§ 1 (Name, Sitz, Eintragung)
Der Verein führt den Namen „Förderverein der Staatlichen Studienakademie Dresden e.V.“, hat seinen Sitz in Dresden und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
§ 2 (Zweck)
§ 3 (Erwerb und Ende der Mitgliedschaft)
§ 4 (Geschäftsjahr)
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 5 (Mitgliederversammlung, Vorstand)
§ 6 (Aufgaben des Vorstands)
Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft. Er bereitet die Verhandlungen der Mitgliederversammlung vor und führt deren Beschlüsse aus. Er hat die zur Verfügung gestellten Mittel bestimmungsgemäß einzusetzen und ihre Verwendung zu überwachen.
Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, diese ist von der Mitgliederversammlung zu genehmigen. Die Geschäftsordnung ist nicht Satzungsbestandteil.
§ 7 (Auflösung, Vermögensanfall)
Dresden, den 23.11.2022
Beitragsordnung des „Fördervereins der Staatlichen Studienakademie Dresden e.V.“
Gemäß der Satzung des „Fördervereins der Staatlichen Studienakademie Dresden e.V.“ (§3) gibt sich der Verein durch den Beschluss der Mitgliederversammlung (Gründungsversammlung) vom 29. Oktober 2015 folgende Beitragsordnung:
§ 1 Geltungsbereich
Die Beitragsordnung gilt für die Mitglieder des „Fördervereins der Staatlichen Studienakademie Dresden e.V.“.
§ 2 Höhe des Mitgliedsbeitrages
§ 3 Fälligkeit der Beiträge
Die Mitglieder werden gebeten, dem Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen, damit der Beitrag zum 15. März eines Jahres im Lastschriftverfahren von der Bank eingezogen werden kann. Änderungen der Anschrift und der Bank sind dem Verein umgehend mitzuteilen.
§ 4 Verwendung der Beiträge
Die Beitragsgelder sind für die Erfüllung der Aufgaben des Vereins gemäß der geltenden Satzung zu verwenden.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung zum 29.10.2015 in Kraft.
§ 6 Änderung der Beitragsordnung
Eine Änderung der Beitragsordnung bedarf der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung.
Dresden, den 29.10.2015
Vielen Dank, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft im Förderverein interessieren. Senden Sie uns über den unten angegebenen Kontakt eine E-Mail mit den folgenden Angaben:
Zum Mitgliedsbeitrag:
Nach Eingang des Aufnahmeantrags erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen.
Zum Zweck der Kommunikation mit den Mitgliedern möchte der Verein die beim Aufnahmeantrag angegebenen personenbezogenen Daten verarbeiten. Mit der Eingabe Ihrer Daten willigen Sie in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ein. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bei Widerruf werden die gespeicherten Daten innerhalb einer Frist von 5 Werktagen gelöscht. Im Falle einer Nichteinwilligung oder eines Widerrufs entstehen für die Widerrufenden keine Nachteile im Sinne der Mitgliedsrechte. Da jedoch ohne die Kontaktinformationen keine Kontaktaufnahme seitens der Vereins möglich ist, können insbesondere keine den Verein betreffenden Informationen, beispielsweise die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung, an die Widerrufenden zugestellt werden. Mit dem Widerruf erklärt das Mitglied ausdrücklich, sich selbständig um die Beschaffung solcher Informationen zu kümmern. Der Verein haftet nach dem wirksamen Widerruf nicht für die Verwirkung von Mitgliedsrechten auf Grund nicht zustellbarer Informationen.
Sie können die Mitgliedsbeiträge bequem per Lastschrift von uns einzehen lassen. Füllen Sie einfach die Vorlage aus und senden Sie uns das Dokument zu. Händisch unterschrieben per Post oder mit qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail geht beides. Das Mandat ist jederzeit widerufbar.
Vorsitzender:
Dr. Thomas Kleineidam
Stellvertreter:
Prof. Daniel Gembris
Stellvertreter:
Prof. Detlef Kröppelin
Rechnungsführer:
Prof. Holm Krüger
Schriftführer:
René Wohllebe (für die SAP SE)
Telefon | +49 351 44722-715 |
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