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Förderverein der Staatlichen Studienakademie Dresden e.V.

Offizieller und von der Staatlichen Studienakademie Dresden autorisierter Förderverein.

Mit der Gründungsveranstaltung am 29. Oktober 2015 wurde die Errichtung des „Fördervereins der Staatlichen Studienakademie Dresden e.V.“ zur Begleitung und Unterstützung der Staatlichen Studienakademie Dresden beschlossen. Zur Versammlung waren 24 Mitglieder – darunter Vertreter der Praxispartner alltrotec GmbH, Danzer Deutschland GmbH, SAP SE sowie zahlreiche private Freunde und Förderer – anwesend; der Verein hatte bereits bis zur Gründungsveranstaltung 39 Anmeldungen entgegen genommen.

Neben den Beschlüssen zur Errichtung des Vereins, zur Annahme der Satzung und der Beitragsordnung wurde mit Prof. Dr. Detlef Kröppelin der Gründungsvorsitzende des Vorstandes gewählt. Professor Kröppelin war seit Gründung 1991 bis 2012 Direktor der damaligen Berufsakademie Dresden, jetzt Staatliche Studienakademie Dresden. Die weiteren Mitglieder des Gründungsvorstands waren Prof. Dr. Daniel Gembris und Dr. Nico Herzberg.

Die erste Legislaturperiode dauerte auf Grund der Corona-Pandemie fünf anstatt vier Jahre (wegen Ausfalls der ordentlichen Mitgliederversammlung). Für die zweite Legislaturperiode wählte die ordentliche Mitgliederversammlung des Fördervereins am 4. November 2020 einen neuen Vorstand. Prof. Kröppelin übergab sein Amt als Vorsitzender des Vorstands an Dr. Thomas Kleineidam. Als Stellvertreter wurden Prof. Tenshi Hara und Prof. Kröppelin gewählt. Prof. Gembris blieb als Schriftführer im erweiterten Vorstand. Die zweite Legislaturperiode dauerte nur drei Jahre, um in den ursprünglichen, satzungskonformen Vier-Jahres-Rhythmus zurückzukehren.

Die dritte Legislaturperiode begann durch die Neuwahl des Vorstands am 9. November 2023. Dr. Thomas Kleineidam wurde im Amt des Vorsitzenden bestätigt. Zu seinen Stellvertretern wurden Prof. Daniel Gembris und Prof. Detlef Kröppelin gewählt. Herr René Wohllebe (für die SAP SE) wurde neu in den erweiterten Vorstand als Schriftführer gewählt. Prof. Holm Krüger wurde als Rechnungsführer bestätigt. Die dritte Legislaturperiode wird 2027 enden.

Über den Verein

Der Verein und seine Mitglieder haben in der Satzung beschlossen, ausschließlich und unmittelbar den Zweck der ideellen und materiellen Förderung der tertiären Bildung, der Wissenschaft und Forschung an der Staatlichen Studienakademie Dresden zu fördern. Zweck des Vereins ist auch die Förderung akademischer, sozialer und kultureller Interessen der Studierenden. Der Verein wird diese satzungsmäßigen Zwecke insbesondere durch

  • die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben,
  • die Förderung der Gemeinschaft der Studierenden, z.B. durch Diskussions- und Vortragsveranstaltungen,
  • die Förderung sportlicher Aktivitäten der Studierenden,
  • sowie die Unterstützung der Studierenden im akademischen Werdegang

verwirklichen. Neben den skizzierten Aufgaben, soll insbesondere auch die Alumniarbeit an den Förderverein gebunden sein.

Die Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie die ehrenamtliche Tätigkeit der Mitglieder unterstützen die Realisierung dieser Vorhaben.

Wenn auch Sie Interesse daran haben, mit Ihrem Beitrag und ggf. auch Ihrer aktiven Beteiligung die Staatliche Studienakademie Dresden und ihre Studierenden zu unterstützen, freuen wir uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für natürliche Personen 30,- Euro pro Jahr, für juristische Personen 200,- Euro pro Jahr (gegen Spendenbescheinigung). 

Wir freuen uns, wenn Sie sich entschließen könnten, mit Ihrem Beitrag und ggf. auch Ihrer aktiven Beteiligung die Staatliche Studienakademie Dresden und ihre Studierenden zu unterstützen!

SATZUNG
(zuletzt am 23. November 2022 geändert)


§ 1 (Name, Sitz, Eintragung)

Der Verein führt den Namen „Förderverein der Staatlichen Studienakademie Dresden e.V.“, hat seinen Sitz in Dresden und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

§ 2 (Zweck)

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Der Zweck des Vereins ist ausschließlich und unmittelbar die ideelle und materielle Förderung der tertiären Bildung, der Wissenschaft und Forschung an der Staatlichen Studienakademie Dresden sowie die Förderung akademischer, sozialer und kultureller Interessen der Studierenden.
  3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
    1. die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben,
    2. die Förderung der Gemeinschaft der Studierenden, z. B. durch Diskussions- und Vortragsveranstaltungen,
    3. die Förderung sportlicher Aktivitäten der Studierenden,
    4. die Unterstützung der Studierenden im akademischen Werdegang.
  4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Tätigkeit der Mitglieder ist ehrenamtlich. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  7. Jeder satzungsändernde Beschluss ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.

§ 3 (Erwerb und Ende der Mitgliedschaft)

  1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Die Erklärung des Beitritts und des Austritts erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorstand.
  2. Die Mitglieder leisten Jahresbeiträge. Der Mindestbetrag wird in einer Beitragsordnung festgelegt. Im Übrigen bleibt die Beitragsleistung der Selbsteinschätzung der Mitglieder überlassen. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
  3. Die Mitgliedschaft endet
    • durch den Tod, bei Handelsgesellschaften und juristischen Personen mit deren Erlöschen,
    • durch schriftliche Austrittserklärung zum Ende eines Kalenderjahres, die dem Vorstand bis spätestens 1. Oktober zugegangen sein muss,
    • durch Streichung aus der Mitgliederliste, wenn das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung rückständige Beiträge nicht innerhalb eines Monats nach Absendung der zweiten Mahnung bezahlt hat; die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen,
    • durch Ausschluss aus dem Verein, wenn das Mitglied die Interessen oder das Ansehen der Gesellschaft schädigt.
  4. Über Streichung und Ausschluss nach Absatz 3 entscheidet der Vorstand mit Zweidrittelmehrheit. Gegen die Streichung und den Ausschluss kann Einspruch in der Mitgliederversammlung eingelegt werden. Bis zu deren Entscheidung ruht die Mitgliedschaft.
  5. Wer sich besondere Verdienste um die Gesellschaft erworben hat, kann auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit zum Ehrenmitglied ernannt werden. Ehrenmitglieder haben ohne Beitragspflicht die Rechte der übrigen Mitglieder.

§ 4 (Geschäftsjahr)

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 5 (Mitgliederversammlung, Vorstand)

  1. Mindestens einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt.
  2. Jedes Mitglied hat das Recht, an den Mitgliederversammlungen des Vereins teilzunehmen und das aktive und passive Wahlrecht auszuüben. Dabei hat jedes Mitglied – auch eine juristische Person, eine Personengemeinschaft, eine Firma – nur eine Stimme in der Mitgliederversammlung.
  3. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
  4. Die Versammlung wählt alle 4 Jahre die Vorstandschaft. Die Gesamtvorstandschaft besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, einem Rechnungsführer und einem Schriftführer. Vorstand gem. § 26 BGB sind der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter. Jeder vertritt allein. Einer der beiden Stellvertreter soll hauptberuflicher Dozent der Staatlichen Studienakademie Dresden sein.
  5. Der Rechnungsführer führt die Kassen- und Rechnungsgeschäfte und erstellt die Jahresrechnung des Vereins. Er hat der Mitgliederversammlung jährlich darüber Bericht zu erstatten.
  6. Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied mit einer Frist von zwei Wochen durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
  7. Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung sind mindestens 3 Tage vor der Sitzung schriftlich beim Vorstand einzureichen. Der Schriftführer hat über jede Mitgliederversammlung ein Protokoll anzufertigen, das von ihm und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

§ 6 (Aufgaben des Vorstands)

Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft. Er bereitet die Verhandlungen der Mitgliederversammlung vor und führt deren Beschlüsse aus. Er hat die zur Verfügung gestellten Mittel bestimmungsgemäß einzusetzen und ihre Verwendung zu überwachen.

Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, diese ist von der Mitgliederversammlung zu genehmigen. Die Geschäftsordnung ist nicht Satzungsbestandteil.

§ 7 (Auflösung, Vermögensanfall)

  1. Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit 3/4 der anwesenden Mitglieder.
  2. Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Berufsakademie Sachsen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Dresden, den 23.11.2022

Beitragsordnung des „Fördervereins der Staatlichen Studienakademie Dresden e.V.“

Gemäß der Satzung des „Fördervereins der Staatlichen Studienakademie Dresden e.V.“ (§3) gibt sich der Verein durch den Beschluss der Mitgliederversammlung (Gründungsversammlung) vom 29. Oktober 2015 folgende Beitragsordnung:

§ 1 Geltungsbereich

Die Beitragsordnung gilt für die Mitglieder des „Fördervereins der Staatlichen Studienakademie Dresden e.V.“.

§ 2 Höhe des Mitgliedsbeitrages

  1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für natürliche Personen jährlich 30,- Euro, ermäßigt 15,- Euro sowie für Studierende 10,- Euro. Für juristische Personen, d.h. Firmen oder Einrichtungen beträgt der Jahresbeitrag mindestens 200,- Euro. Dieser Beitrag versteht sich als Mindestbeitrag - es können zur besseren Ausfinanzierung der Vereinsgeschäfte höhere Beiträge geleistet werden.
  2. Die Ermäßigung gilt für Rentner oder Arbeitslose und wird im Zweifel auf Antrag durch den Vorstand entschieden.
  3. Bei unterjährigem Ein- oder Austritt aus dem Verein entsteht der volle Jahresbeitrag.
  4. Ein Aufnahmebeitrag wird nicht erhoben.

§ 3 Fälligkeit der Beiträge

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist am 01. Januar eines jeden Jahres fällig und ist bis zum 15. März eines jeden Jahres auf das Vereinskonto IBAN DE64 8505 0300 0221 1068 63, BIC BIC OSDDDE81XXX bei der Ostsächsische Sparkasse Dresden zu überweisen.

Die Mitglieder werden gebeten, dem Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen, damit der Beitrag zum 15. März eines Jahres im Lastschriftverfahren von der Bank eingezogen werden kann. Änderungen der Anschrift und der Bank sind dem Verein umgehend mitzuteilen.

  1. Sollte wegen Nichtbeachtung dieses Hinweises das Lastschriftverfahren nicht durchgeführt werden können (Rückbuchung), ist das Mitglied zur Erstattung der Kosten verpflichtet.
  2. Im Falle nicht fristgemäßer Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft. Des Weiteren wird für jede schriftliche Mahnung eine Bearbeitungspauschale von 5 Euro erhoben.

§ 4 Verwendung der Beiträge

Die Beitragsgelder sind für die Erfüllung der Aufgaben des Vereins gemäß der geltenden Satzung zu verwenden.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung zum 29.10.2015 in Kraft.

§ 6 Änderung der Beitragsordnung

Eine Änderung der Beitragsordnung bedarf der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung.


Dresden, den 29.10.2015

Vielen Dank, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft im Förderverein interessieren. Senden Sie uns über den unten angegebenen Kontakt eine E-Mail mit den folgenden Angaben:

  • vollständiger Name (bei juristischen Personen zusätzlich Name der Kontaktperson)
  • Geburtstag (bei natürichen Personen)
  • zustellfähige Postanschrift
  • E-Mail-Adresse (falls abweichend vom Absender)
  • gewünschter Mitgliedstyp (Studierende, Normal, Firma)
  • eine formlose Angabe, dass wir die Daten verarbeiten dürfen

Zum Mitgliedsbeitrag:

  • Der Mitgliedsbeitrag versteht sich als Mindestbeitrag – es können zur besseren Ausfinanzierung der Vereinstätigkeit höhere Beiträge geleistet werden.
  • Die ermäßigte Mitgliedschaft gilt für Rentner und Arbeitslose und wird im Zweifel auf Antrag durch den Vorstand entschieden.
  • Bei einem Austritt aus dem Verein erfolgt keine zeitanteilige Rückerstattung der bereits gezahlten Beiträge.
  • Ein Aufnahmebeitrag wird nicht erhoben.

Nach Eingang des Aufnahmeantrags erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen.

Zum Zweck der Kommunikation mit den Mitgliedern möchte der Verein die beim Aufnahmeantrag angegebenen personenbezogenen Daten verarbeiten. Mit der Eingabe Ihrer Daten willigen Sie in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ein. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bei Widerruf werden die gespeicherten Daten innerhalb einer Frist von 5 Werktagen gelöscht. Im Falle einer Nichteinwilligung oder eines Widerrufs entstehen für die Widerrufenden keine Nachteile im Sinne der Mitgliedsrechte. Da jedoch ohne die Kontaktinformationen keine Kontaktaufnahme seitens der Vereins möglich ist, können insbesondere keine den Verein betreffenden Informationen, beispielsweise die Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung, an die Widerrufenden zugestellt werden. Mit dem Widerruf erklärt das Mitglied ausdrücklich, sich selbständig um die Beschaffung solcher Informationen zu kümmern. Der Verein haftet nach dem wirksamen Widerruf nicht für die Verwirkung von Mitgliedsrechten auf Grund nicht zustellbarer Informationen.

SEPA-Lastschriftmandat für Beitragseinzug erteilen

Sie können die Mitgliedsbeiträge bequem per Lastschrift von uns einzehen lassen. Füllen Sie einfach die Vorlage aus und senden Sie uns das Dokument zu. Händisch unterschrieben per Post oder mit qualifizierter elektronischer Signatur per E-Mail geht beides. Das Mandat ist jederzeit widerufbar.

Ansprechpartner

Prof. Dr. rer. nat. Daniel Gembris

Professor

Standort Dresden

Telefon +49 351 44722-715
Fax +49 351 44722-299
E-Mail E-Mail schreiben
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