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Vor dem Studium

Ihr Weg zum Studium

Termine für allgemeine Studienberatungen bieten wir flexibel an - bitte schreiben Sie uns dazu eine E-Mail unter oeffentlichkeitsarbeit.dresden@ba-sachsen.de. Die Studienrichtungen bieten zudem Studienfachberatungen an. Termine hierfür vereinbaren Sie bitte direkt auf der Website der jeweiligen Studienrichtungen. Jeden Monat finden zudem Onlinestudienberatungen statt. 

  1. Entscheidung "Ich will dual an der BA in Dresden studieren!"
  2. Zugangsvoraussetzung erfüllt?
  3. Suche nach Praxispartner (Praxispartnerliste, Kontakt Studiengang/-richtung, eigene Recherche)
  4. Bewerbung bei Praxispartner (Beachtung der Bewerbungsfristen)
  5. Ausbildungsvertrag (mit Praxispartner unterschreiben)
  6. Bewerbungsunterlagen einreichen (Studienantrag inkl. Ausbildungsvertrag an BA in Dresden übergeben)
  7. Studienplatz gesichert (Studienbeginn 1. Oktober)

 

 

Persönliche Voraussetzungen

Das Studium an der Berufsakademie ist kompakt und zeitintensiv - Letzteres insbesondere mit Blick auf die Präsenzzeiten und das eigenverantwortliche Lernen. Ihre Studientage in den Theoriephasen sind mitunter lang und immer anspruchsvoll. Dafür brauchen Sie eine ausreichende Portion Motivation und Ausdauer. Im Team lernt es sich besser und auch unterhaltsamer, daher ist es von Vorteil, wenn Sie ein Quantum Kontaktfreudigkeit mitbringen. Weil Sie in den Theoriephasen letztlich das Allgemeine im Besonderen suchen, benötigen Sie die Fähigkeit zum abstrakten, vernetzten und kreativen Denken. Zudem ist eine gute theoretische Vorbildung auf mathematisch-naturwissenschaftlichem Gebiet und mindestens einer Fremdsprache erforderlich. Schließlich müssen Sie den Willen haben, zielstrebig und mit hoher Intensität in beiden Studienabschnitten - Theorie und Praxis - zu arbeiten. Und Sie dürfen nie vergessen, dass Studium auch immer das ist, was Sie eigeninitiativ daraus machen.

Ausländische Bildungsabschlüsse

Studieninteressierte mit einem ausländische Bildungsabschluss müssen neben den Antrag auf Zulassung (Studienantrag) und einem abgeschlossenen Ausbildungsvertrag mit einem Praxispartner zusätzlich folgende Unterlagen einreichen: 

1.) Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit: 

     Der Nachweis der erforderlichen Deutsch-Kenntnisse erfolgt in der Regel durch eines der folgenden Zeugnisse: - TestDaF 3 oder B2 des Goethe-Instituts oder Volkshochschule oder telc. Die aufgeführte Sprachprüfung kann entfallen, wenn das Abitur an einer Deutschen Auslandsschule oder an einer ausländischen Schule, die das Deutsche Sprachdiplom (DSD) bzw. qualifizierten Unterricht in Deutsch als Fremdsprache       anbieten, abgelegt wurde. Welche weiteren Sprachnachweise wir ebenso anerkennen, können Sie unserem Merkblatt  (PDF 177 kB)entnehmen

2.) Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Vorbildung für eine Studienzulassung: 

     Bei ausländischen Bildungsnachweisen („im Ausland erworbenen schulischen Abschlüssen“) wird die Gleichwertigkeit dieser Vorbildung mit den deutschen Anforderungen für ein Studium an der Berufsakademie geprüft. (siehe auch: www.anabin.de) Diesbezüglich ist ein eigener

Antrag auf Anerkennung der Hochschulzugangsqualifikation (PDF 59 kB) bei der jeweiligen Staatlichen Studienakademie zu stellen.

Welche Unterlagen Sie hierfür einreichen müssen, entnehmen Sie ebenso unserem Merkblatt.

Die BA Sachsen verfügt über eine Kooperation mit TUDIAS. Dort haben Sie die Möglichkeit das Studienkolleg zu besuchen, sollten Sie dies für Ihre Hochschulzugangsberechtigung benötigen.

 

 

Formale Zugangsvoraussetzungen

© Eva Kahlmann - Fotolia.com

Eine der formalen Zugangsvoraussetzungen nach §7 des Berufsakademiegesetztes (SächsBAG) und entsprechend der zugeordneten Regelungen des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) ist zu erfüllen:

  • allgemeine Hochschulreife,
  • Fachhochschulreife,
  • fachgebundene Hochschulreife,
  • eine vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannte Vorbildung,
  • erfolgreich abgelegte Meisterprüfung,
  • Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Techniker) nach einem Beratungsgespräch zum Studium an der Studienakademie oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung mit bestandener Zugangsprüfung

Zugangsprüfung (Studieren ohne Abitur)

Auch wenn Sie die klassischen Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, aber eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, können Sie eine Berechtigung zum Studium an der BA durch Bestehen einer Zugangsprüfung erlangen.

Eine Studienberechtigung kann dann über eine Zugangsprüfung erworben werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind

1. Sie verfügen über keine der nachfolgenden Zugangsvoraussetzungen:

  • allgemeine Hochschulreife,
  • Fachhochschulreife,
  • fachgebundene Hochschulreife,
  • eine vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannte Vorbildung,
  • erfolgreich abgelegte Meisterprüfung,
  • Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B.  Techniker).

2. Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung.

Die Zugangsprüfung besteht aus

  • jeweils einer schriftlichen Klausur in den Fächern Mathematik und Englisch,
  • einer studienbereichsspezifische Prüfung: Klausur (120 Minuten) oder mündliche Prüfung (30 Minuten).

Die Zulassung zur Zugangsprüfung ist schriftlich zu beantragen. Den Antrag finden Sie untenstehend. Diesem Antrag sind beizufügen:

  • Nachweise über die Berufsausbildung (amtlich beglaubigt),
  • ein tabellarischer Lebenslauf.

Die Zugangsprüfungen am Standort Dresden finden am 17.06.2024 (Mathematik) und 18.06.2024 (Englisch) statt. Die Wiederholung findet am 19.08.2024 (Mathematik) & 20.08.2024 (Englisch) statt.

Weitere Einzelheiten können der Ordnung über die Zugangsprüfung zum Erwerb der Studienberechtigung (PDF 3.05 MB) entnommen werden.

Zur Vorbereitung auf die Zugangsprüfung (und auch das Studium selbst) bietet die Berufsakademie Sachsen mit dem eFlex-Programm spezielle Kurse an. 

Inhalte der Zugangsprüfung Mathematik (PDF 8.59 kB)

Ihr Partner in der Praxis (Zulassungbedingung)

Um ein Studium an der Berufsakademie aufzunehmen ist - aufgrund der besonderen Praxisintegration neben den o.g. formalen und persönlichen Zugangsbedingungen - ein unterschriebener Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Praxispartner erforderlich.

Dafür nehmen Sie selbstständig und möglichst frühzeitig Kontakt zu einem geeigneten Unternehmen auf. Bei der Suche nach einem geeigneten Praxispartner sind die jeweiligen Studienberatungen der Studiengänge gern behilflich. Einen Auszug unserer aktuellen Praxispartnerliste finden Sie hier. Oder Sie schlagen uns ein Unternehmen vor, das die Studiengangleitung auf dessen Antrag auf Eignung als Praxispartner prüft und bei positiver Entscheidung zulässt. Die Auswahl und Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung des Bewerber_in erfolgt dann durch den Praxispartner - zahlreiche Unternehmen nutzen hierfür eigene Assessments.

Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Ihrem Unternehmen und den Studierenden ist der Ausbildungsvertrag, der Ihnen zum Download bereitsteht. Er regelt insbesondere:

  • die Regelstudienzeit,
  • die genaue Ortsfestlegung der Bildungsstätte,
  • die mögliche Ausbildungsvergütung,
  • den Urlaubsanspruch,
  • die Rechte und Pflichten von Praxispartner und Studenten

Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages kann der Studienantrag mit Vorlage aller erforderlichen Nachweise für einen Studienplatz bei der Staatlichen Studienakademie gestellt werden. Den Studienantrag, der zum Download bereit steht, reichen Sie bitte mit den geforderten vollständigen Bewerbungsunterlagen und Nachweisen im Verwaltungsbüro des jeweiligen Studienganges ein.

Nach Zulassung durch die Staatliche Studienakademie sind Sie gleichzeitig Studierende/r der Staatlichen Studienakademie und Mitarbeiter_in Ihres Unternehmens. Sie genießen somit studentische Vergünstigungen, erhalten eine monatliche Vergütung vom Praxispartner und sind sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer_in.

 

Nutzen Sie ebenso unsere Bewerberbörse und finden Sie einen passenden Studienplatz. Heir gelangen Sie zur Bewerberbörse.

Ab dem 1.8.2017 ist für die BAföG-Belange von Studierenden der Staatlichen Studienakademie Dresden das Amt für Ausbildungsförderung der Landeshauptstadt Dresden zuständig. Die Stelle ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Amt für Ausbildungsförderung
Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden

1. Etage, Zimmer 53-56
Tel.: (0351) 4 88 46 48
E-Mail: bafoeg@dresden.de

Öffnungszeiten: 

Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do nach Vereinbarung

Postanschrift:

Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Gehalt für’s Studieren, statt Nebenjobs und Studiengebühren - Faktencheck Duales Studium

Louisa-Marie, Felix, Pia und Lina im Interview

In der Landeshauptstadt Dresden kann man seit 30 Jahren an der Berufsakademie (BA) dual studieren. Kein anderes duales Studienmodell verzahnt Theorie und Praxis so, wie dies an der BA der Fall ist.

Doch was bedeutet das konkret? Wie sieht das duale Studium wirklich aus? Stimmt es, was man darüber so hört?

Vier duale Studierende unserer Studienakademie haben sich dem Faktencheck mit und auf TAG24.de und saechsische.de gestellt

Pia und Felix, Lina und Louisa-Marie studieren selbst an der Berufsakademie in Dresden und haben sich in Interviews mit TAG24 und Sächsische.de auf dem Campus in der Dresdener Johannstadt dem Faktencheck gestellt und geben Einblicke hinter die Kulissen: wie kommt man zum dualen Studienplatz, wie läuft das duale Studium ab und was hat die vier überzeugt.

 

Virtueller 360-Grad-Rundgang Campus

Virtueller Rundgang

Erkunde unseren Campus mit einem interaktiven, virtuellen 360-Grad-Rundgang

Auch virtuelle Rundgänge durch unsere Labore sind möglich: Laborbereich

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen!
Beim Starten des Videos wird eine Verbindung mit einem Server der DDV Mediengruppe hergestellt. Die dort geltenden Datenschutzbestimmungen können Sie HIER einsehen.

Virtuelle Tour der Mensa Johanna

Erstsemester-Broschüre für die Matrikel 2023

Mit dieser Broschüre heißen wir alle Studienanfänger*innen der Matrikel 2023 herzlich willkommen. In dieser Broschüre finden Sie Anregungen, Kontakte und Hilfestellungen sowie Antworten auf Ihre Fragen zu Ihrem Studienbeginn im Oktober 2023. Einen A3-Matrikelpan finden Sie ebenso zum Download hier (PDF 1.42 MB).3

Studienanfänger*innen, die zum Studium am 1. Oktober 2023 zugelassen sind, erhalten die Broschüre und den Matrikelplan in gedruckter Fassung von der Servicebüros der Studienrichtungen.

Ansprechpartner Zugangsprüfung

Prof. Dr. rer. pol. Maik Näth

Studienrichtungsleiter Steuerberatung

Standort Dresden

Telefon +49 351 44722-709
Fax +49 351 44722-299
E-Mail E-Mail schreiben
Raum 2.211

Ansprechpartnerin Zugangsprüfung

Katja Unger

Verwaltungsangestellte

Standort Dresden

Telefon +49 351 44722-630
Fax +49 351 44722-299
E-Mail E-Mail schreiben
Raum 2.213

Ansprechpartnerin allgemeine Studienberatung

Fanny Metál

Verwaltungsangestellte, Mitarbeiterin Öffentlichkeitsarbeit

Standort Dresden

Telefon +49 351 44722-204
Fax +49 351 44722-299
E-Mail E-Mail schreiben
Raum 2.217
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Das Studium an der Berufsakademie Sachsen wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.

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