Neue Ansprechpartner zur Bearbeitung der BAföG-Anträge ab Januar 2025
Ab Januar 2025 ändern sich aufgrund des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen die Zuständigkeiten für die Bearbeitung der BAföG-Anträge.
Somit ist ab dem 01.01.2025 das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau für die zentrale Bearbeitung der BAföG-Anträge zuständig.
Die bisherigen Förderungsämter der Kommunen verlieren dann ihre Zuständigkeit.
Das heißt: Alle BAföG-Anträge für die Duale Hochschule Sachsen werden ab dem 01.01.2025 in der Geschäftsstelle in Zwickau des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau bearbeitet.
Besucher- und Postadresse:
Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Abteilung Studienfinanzierung
Innere Schneeberger Straße 23
08056 Zwickau
Ansprechpartner sind dann ausschließlich die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter am Standort Zwickau:
https://www.swcz.de/finanzen/kontakte-und-sprechzeiten/in-zwickau/
Jeder Studierende, der im akademischen Jahr 2024/2025 einen Förderungsbescheid erhalten hat, erhält voraussichtlich Ende Januar 2025 einen neuen Förderungsbescheid gleichen Inhalts, der dann die neuen Kontaktdaten und – ganz wichtig – die neue Förderungsnummer enthält.
Diese ist bei der nächsten Kontaktaufnahme mit dem Studentenwerk bitte anzugeben. Die Anträge für die Folgejahre sind nach wie vor rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums zu stellen, nur künftig beim Studentenwerk Chemnitz-Zwickau. Unterlagen und Anträge, die fälschlicherweise beim unzuständigen Amt eingereicht werden, werden an das zuständige Amt weitergeleitet. Es geht also nichts verloren.
Die elektronische Antragstellung über BAföG-Digital berücksichtigt die neuen Zuständigkeiten ab dem 01.01.2025 automatisch.
Relevante Änderungen (z.B. Änderungen in den Familienverhältnisse oder beim eigenen Einkommen), auch wenn sie Zeiträume vor 2025 betreffen, sind ab dem 01.01.2025 beim Studentenwerk Chemnitz-Zwickau anzuzeigen.
Die Berechnung der Förderung, die Bedarfssätze, sowie die Anrechnungsregelungen bleiben alle die gleichen, wie sie auch schon von den kommunalen Förderungsämtern angewendet wurde.
Website: www.swcz.de