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150 Euro Umzugsbeihilfe

150 Euro Umzugsbeihilfe für Studierende bis 28. März 2019 beantragen!

06. Februar 2019

Wenn Sie als Studierender 2018 erstmals ihren Hauptwohnsitz nach Dresden verlegt haben, können Sie bis 28. März persönlich beim Studentenwerk Dresden beantragen.

Die Anmeldung der Hauptwohnung und die Wohnsitznahme müssen in der Zeit von Januar bis Dezember 2018 erfolgt sein. Dieses Jahr können Sie die Umzugsbeihilfe in Höhe von 150 Euro beim Studentenwerk Dresden beantragen.

Die Anträge sind im Zeitraum von Januar bis März 2019 persönlich dort zu stellen.

Die Umzugsbeihilfe wird für die Dauer des Studiums nur einmal gewährt.

Sprechzeiten im Geschäftsbereich Wohnen:

Montag          09:00 - 12:00 Uhr 
Dienstag        09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr 
Mittwoch        09:00 - 12:00 Uhr 
Donnerstag    09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mitzubringen sind:

-  der vollständig ausgefüllten Antrag
-  gültiger Studentenausweis,
-  gültiger Personalausweis oder Pass,
-  Meldebestätigung über den Hauptwohnsitz

Die Antragsformulare sind im Studentenwerk Dresden erhältlich. Außerdem können sie auf der Website der Landeshauptstadt Dresden abgerufen werden. 
Die Beantragung muss persönlich erfolgen und kann nicht über Postweg oder Dritte laufen. 
Die Überweisung der Beihilfe erfolgt ebenfalls durch das Studentenwerk Dresden.

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