Urte Hintelmann
Verwaltungsleiterin für den Verwaltungsverbund Studienakademien Dresden und Bautzen
Standort Dresden
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Die Verwaltung der Staatlichen Studienakademie Dresden erfolgt seit dem Jahr 1997 im Verbund mit der Staatlichen Studienakademie Bautzen.
Geführt wird dieser Verwaltungsverbund von einer Verwaltungsleitung. Nach §§ 33 und 34 des Gesetzes über die Berufsakademie im Freistaat Sachsen vom 9. Juni 2017 (SächsBAG) ist diese für die Verwaltung beider Studienakademien verantwortlich. Diese unterstützt den Direktor bei der Erfüllung seiner Aufgaben. An die Weisungen des Kanzlers ist die Verwaltungsleitung gebunden. Darüber hinaus unterstützt sie den Kanzler als ständiger Vertreter in Haushalts- und Personalangelegenheiten.
Die Verwaltungsleitung ist nach § 33 Abs. 2 Ziffer 4 (SächsBAG) durch die Übertragung vom Kanzler Dienstvorgesetzter des sonstigen Personals beider Studienakademien. Dienstvorgesetzter der Professor*innen und des sonstigen Lehrpersonals sowie der Laboringenieurinnen und Laboringenieure am Standort Dresden ist der Direktor.
Maßgebliche Anforderungen für die Verwaltung bestehen in der Aufstellung des gemeinsamen jährlichen Wirtschaftsplanes sowie des Doppelhaushaltes nach den geltenden Grundsätzen des Haushalts- und Zuwendungsrechts sowie die Jahresabschlusserstellung für beide Akademien. Verbunden hiermit sind Vorbereitung und Abschluss von Personal- und Wirtschaftsverträgen bis hin zur Bewirtschaftung der gesamten Haushaltsmittel beider Studienakademien einschließlich der Wahrnehmung der Kassenaufgaben.
Zusätzliche Dienstleistungen werden für das Studentenwerk Dresden erbracht. Semesterweise ist die Verwaltung für den Einzug der Beiträge aller Studierenden nach der Beitragsordnung des Studentenwerkes und gemäß § 109 Abs. 3 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzt vom 15. Januar 2013 in der jeweils gültigen Fassung zuständig.
Darüber hinaus nimmt die Verwaltung alle Aufgaben der unmittelbaren und mittelbaren Hausverwaltung einschließlich Hausmeisterbereich als campusverwaltende Dienststelle wahr. Eine besondere Anforderung bedeutet hierbei das Betreiben hoch moderner elektrotechnischer Hausanlagen. Neben der Studienakademie befinden sich noch die Evangelische Hochschule für soziale Arbeit und das Studentenwerk Dresden auf dem Campus in der Dresdner Johannstadt, die diese Verwaltungsdienste als besondere Serviceleistung in Anspruch nehmen.
Die Beschäftigten der Staatlichen Studienakademie Dresden sind bei der Unfallkasse Sachsen versichert. Das System der gesetzlichen Unfallversicherung sorgt für eine hohe soziale Absicherung im Beruf. Die Unfallkasse bietet ein umfangreiches Leistungspaket von der Akutversorgung über berufliche Wiedereingliederungsangebote bis zur lebenslangen Rente. Das Besondere: All diese Leistungen liegen in einer Hand und sind optimal aufeinander abgestimmt.
Der Direktor der Staatlichen Studienakademie Dresden hat Unternehmen bzw. Sicherheitsbeauftragte im Hause zur Wahrnehmung der in § 3 und § 6 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) bezeichneten Aufgaben bestellt.
Die Unternehmen beraten die Einrichtung in sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Angelegenheiten und haben die Betreuung der Beschäftigten übernommen.
Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen den Direktor, die Führungskräfte, den Sicherheitsingenieur, den Betriebsarzt und die Beschäftigten, Unfälle, berufsbedingte Krankheiten und Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
Die Studienakademie bietet ihren Beschäftigten die erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen bzw. vorgeschriebenen Zusatzuntersuchungen an.
Bei einem Unfall oder medizinischen Notfall stehen, durch den Direktor bestellte, notfallmedizinisch ausgebildete Ersthelfer für die Erstversorgung bereit, die erforderlichen Sofortmaßnahmen einleiten und die basismedizinische Versorgung am Patienten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes übernehmen.
Sicherheitsbeauftragte: Herr Hatwig, Herr Mann
Ersthelfer: Herr Eidam, Frau Metál, Herr Prof. Dr. Näth, Herr Rößler, Herr Schallhammer, Herr Stolle, Herr Prof.Dr. Tillich
Jeder Studierende unterliegt der Beitragspflicht gegenüber dem Studentenwerk Dresden gemäß § 109 Abs. 3 (1) des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz in der Fassung vom 27. April 2019. Die Zahlung des Studentenwerksbeitrages regelt sich nach dem § 110 Abs. 2 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzt. Es gilt die Beitragsordnung des Studentenwerk Dresden vom 03. April 2009 in der Fassung vom 24. Oktober 2019. Der Sudentenwerksbeitrag wird durch die Verwaltung der Studienakademie Dresden semesterweise für das Studentenwerk Dresden eingezogen.
Die Beitragshöhe wird gemäß der Beitragsordnung des Studentenwerkes Dresden festgesetzt. Weitere Informationen hierzu sowie dem Rückerstattungsverfahren können Sie folgendem Link zur Web-Seite des Studentenwerk Dresden entnehmen:
http://www.studentenwerk-dresden.de/wirueberuns/beitraege.html
Im Übrigen werden Rückzahlungen ausschließlich über das Studentenwerk Dresden vorgenommen.
Der Einzug des Studentenwerksbeitrages erfolgt an der Studienakademie Dresden durch das SEPA-Lastschriftverfahren welches dem Studenten den höchstmöglichen Service bietet. Überweisungen und Wege zur Bank entfallen damit. Fällig wird der Beitrag zweimal im Jahr einen Monat vor dem Semesterbeginn.
Für die Studierenden der BA in Dresden gibt es momentan keine Möglichkeit, ein Semesterticket bei den Dresdner Verkehrsbetrieben bzw. dem Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) zu erwerben. Die Studierendenräte der Dresdner Hochschulen sind als selbstverwaltende Organe und rechtsfähige Teilkörperschaften der Hochschule gemäß Hochschulfreiheitsgesetz Ansprechpartner für die Umsetzung eines Semestertickets. Der Studierendenrat der BA in Dresden hat bisher auf Basis des gültigen Sächsischen Berufsakademiegesetzes nicht den rechtlichen Status, der zum Abschluss von Verträgen mit den Verkehrsbetrieben berechtigt, ist aber weiterhin um eine Lösung bemüht und mit den Akteuren im Gespräch. Nähere Informationen unter https://www.ba-dresden.de/die-akademie/stura-studierendenrat
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